hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu
fördern sowie bei der Führung des Betriebes mitzuwirken.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Überwachung der für die Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften. Der Betriebsrat ist auch für die
Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeitnehmer zuständig.
Derzeit werden über 330 Arbeitnehmer vom Betriebsrat betreut.
FSG-GÖD Salzburg