rund um den internationalen Tag der Pflege laden wir wieder zu einem aktuellen Thema ein: Community Nursing - eine neue Perspektive?
Im Vorjahr haben 123 Pilotprojekte österreichweit begonnen. 31 Pflegefachkräfte sind in Salzburg unmittelbar aktiv. Gemeindenahe Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung sind wichtige Eckpfeiler.
Wann: |
Donnerstag, 4. Mai 2023 ab 18 Uhr |
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Wo: |
Parkhotel Brunauer, Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg |
Regierung bringt größtes Reformpaket der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg
Am heutigen Tag der Pflege hat Gesundheitsminister- und Sozialminister Johannes Rauch vor knapp einer Stunde auf einer Pressekonferenz mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflege vorgestellt. Die Details dazu findet ihr in der Medieninformation im Anhang.
4) Covid: Tödlicher Pflegenotstand
Der Pflegenotstand in Österreich hat zu den vielen Coronatoten in Pflege- und Altersheimen beigetragen. Trotzdem verweigert die Regierung immer noch die Einbindung der Pflege in die
Sozialversicherung.Weiterlesen
Hier ist für die Freiberuflichen DGKP ein Nachweißprotokoll zum ausfüllen.
Eine Honorarnote kannst du immer stellen. Deine Patient*innen können sie aber nirgends einreichen, es ist also eine reine Privatleistung.
Achtung: sollte nach der Registrierung im Gesundheitsregister jemand seinen Namen geändert haben oder Tel. Nr. Adresse bzw. E- Mailadressen dann unbedingt Melden.
Ich habe unter dem Link euch die Änderungsformulare gestellt. Rubrik: Registrierung.
Ihr müsst kein Extraformular ausfüllen, der Ordnung halber ist es aber auch im Anhang. Für uns ist es okay, wenn sie uns eine E-Mail mit der gewünschten Änderung senden. Die BAs bekommen am selben oder spätestens am nächsten Werktag eine Mail mit dem aktualisierten Registerdatenauszug.
Bei Fragen an die:
Arbeiterkammer
Salzburg
T: +43(0)662 86 87-137
edith.jaritz@ak-salzburg.at
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Erwachsenenschutzrecht
Diskussion zum Thema Dienstausweis NEU:
Meine Stellungnahme:
Die „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ ist in keinem Berufsgesetz zu finden.
Laut GuKG ist genau „Diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegerin“ definiert.
Einfacher wäre es, ALLE Berufsgruppen so zu bezeichnen, wie sie im GuKG (= Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) stehen.
Im GuKG findet sich folgende Formulierung:
§11. (1) Personen, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt sind (§ 27), sind
berechtigt, die Berufsbezeichnung "Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger"/"Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin" zu führen.
Mein Vorschlag:
--> für alle diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen der gleiche Dienstausweis, damit einheitlich und somit für den Pat. ersichtlich!!
BRV Gruber Rupert
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Hier ist die Neue Version Guk 2022
Die Interessensvertretung in Fragen Gesundheit, Link
Höchstes Gericht entscheidet für die Pflege Oktober 2011
Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes zur Aufdeckung eines Pflegemissstands.
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Umstellung des Impfschemas gemäß den Empfehlungen des Impfausschusses >>Mehr...
Für Fragen von der Pflege über die Pflege und deren Recht und Pflichten ist die Kummernummer im Hause
057255- DW- 47242