Spardiktat der Länder hat sich bei der GuKG-Novelle durchgesetzt
Zellhofer setzt jetzt Hoffnung in die Ausbildungsverordnung Juli 2016
„Die Länder haben sich bei der GuKG-Novelle durchgesetzt, und so haben wir jetzt das erste Berufsgesetz, bei dem der Spargedanke im Vordergrund steht“,
kritisiert der Vorsitzende der ÖGB-ARGE-FGV (ÖGB-ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe), Josef Zellhofer, die heute vom Nationalrat beschlossene Pflegereform
(GuKG-Novelle). Zellhofer hofft nun darauf, dass die Ausbildungsverordnung die berufliche Zukunft junger Menschen nicht verbaut.
Die dreijährige Ausbildung an den Fachhochschulen für den gehobenen Dienst in der Krankenpflege sei zwar prinzipiell zu begrüßen, weil das dem internationalen
Standard entspreche. Die Einführung der Pflegeassistenz stehe allerdings im Widerspruch zur Aufwertung des Pflegeberufs im Gesamten. Zellhofer: „In der Praxis wird sich die neue dreigliedrige
Ausbildung aber nur qualitätssteigernd auswirken, wenn die Länder ihre Sparstift-Politik überdenken und auch Geld in die Hand nehmen. Bessere Pflege für die Patientinnen und Patienten gibt es
nicht umsonst.“
Zellhofer weiter: „Um dem Mangel an qualifizierten Fachkräften entgegenzusteuern, muss der Pflegeberuf attraktiver werden. Wenn wir weiterhin in Österreich im
Gesundheitswesen auf Qualität setzen wollen, muss auch die einjährige Ausbildung auslaufen.“
Rückfragen & Kontakt: ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
01/53 444-39 263
Wien (PK) – Pflegeberufe mit akademischem Abschluss wird es in Zukunft geben. Der Bundesrat stimmte heute mit Mehrheit einer Novelle zu, mit der eine neue Systematik der Pflegeberufe geschaffen
wird. Mehrheitliche Zustimmung fanden auch Regelungen für die Registrierung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen.
Dreistufiges System für Ausbildung der Pflegeberufe
Mit Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und damit zusammenhängender Bestimmungen ( GuKG-Novelle 2016) werden drei Pflegeberufe sowohl bei der Ausbildung als auch hinsichtlich
Aufgabenbeschreibung definiert.
Gerd Krusche (F/St) übte Kritik an der Umgestaltung der Pflegeberufe. Er befürchtet, dass eine schlechter bezahlte neue Berufsgruppe "Pflegeassistenz" das qualifizierte, aber teurere diplomierte
Pflegepersonal ersetzen und die Qualität der Pflege darunter leiden wird.
Klare Verbesserungen durch das Gesetz sah hingegen Adelheid Ebner (S/N). Aufgrund steigender Lebenserwartung entstünden neue Herausforderungen für die Pflege. Wichtig sei es gewesen,
Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ärzteschaft und Pflegepersonal auszuschließen. Mit einer Evaluierung wird überprüft werden, ob das Pflegepersonal auch seiner jeweiligen Qualifikation
entsprechend eingesetzt wird. Auch Sonja Ledl-Rossmann (V/T) freute sich über die Erfüllung einer jahrelangen Forderung aus den Reihen der Pflegeberufe nach einer zeitgemäßen Ausrichtung der
Berufsbilder. Die Aufwertung der Pflegehilfe sei eine sehr wichtige Maßnahme. Angela Stöckl (V/N) war zufrieden, dass der Trend zur Akademisierung der medizinischen Berufe nun auch die Pflege
erreicht. Sie erhofft sich, dass die mehrstufige Ausbildung bessere Aufstiegschancen und mehr Qualität der Pflege schafft.
David Stögmüller (G/O) begrüßte grundsätzlich die zeitgemäße Anpassung der Pflegeberufe, kritisierte aber die lange Übergangsfrist. Wichtig sei, dass die Ausbildung an den Fachhochschulen einen
Schwerpunkt auf praxisorientierte Fähigkeiten lege. Er wandte sich auch gegen eine Tendenz zu Personaleinsparungen im Bereich der Langzeitpflege, und forderte einen bundesweiten
Personalschlüssel, der eine optimale Betreuung der PatientInnen in Pflegeeinrichtungen sicher stellt.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verwies auf die Wichtigkeit der Beilegung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ärzteschaft und Pflege. Sie sei überzeugt, dass mit dem Gesetz eine gute
Lösung gelungen sei. Kritik habe sie sehr ernst genommen. Daher ist es ihr wichtig, das Gesetz bereits im Jahr 2020 evaluieren zu lassen.
Für die Pflegeassistenz, mit der die bisherige Pflegehilfe aufgewertet werden soll, ist eine einjährige Ausbildung vorgesehen. Die Pflegefachassistenz ist zur eigenverantwortlichen Durchführung
der ihr übertragenen pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten ohne verpflichtende Aufsicht berechtigt, ihre Ausbildung hat insgesamt zwei Jahre zu dauern. Dabei muss mindestens die Hälfte auf die
Theorie und mindestens ein Drittel auf die Praxis entfallen. Die Angehörigen des gehobenen Dienstes schließlich tragen die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in
allen Versorgungsformen und –stufen und führen die ihnen von Ärzten und Ärztinnen übertragenen Maßnahmen und Therapien durch. Eine tertiäre Ausbildung soll in Zukunft dafür Voraussetzung sein.
Registrierung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen
Mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz sollen einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen
werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt. Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen
der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste umfassen. Umgesetzt werden damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Mitbeschlossen mit diesem Gesetz ist ein Antrag der Regierungsparteien zur Schaffung eines Registers für medizinisch-technischen Dienste (MTD), um berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz
rückgängig zu machen.
Bei ihrer kritischen Haltung bleibt die FPÖ. Gerd Krusche (F/St) sah in der Lösung, dass unselbständig Beschäftigte künftig zwecks Registrierung von der Arbeiterkammer kontaktiert werden,
Selbständige von der Gesundheit Österreich GmbH, einen Kompromiss, an dessen Tauglichkeit seine Fraktion zweifle.
Die erzielten Lösungen seien in ausführlichen Gesprächen mit den Ländern gefunden worden, betonte Inge Posch-Gruska (S/B). Mit dem Gesetz werde die Qualität und die Patientensicherheit erhöht.
Wichtig ist, dass mit EU-weiten Mindestnormen bei Qualifikationen die berufliche Migration im Gesundheitssektor erleichtert wird. Die Notwendigkeit der Registrierung sei von mehreren Seiten
hinterfragt worden, sei aber im Sinne der Sicherheit für PatientInnen notwendig, befand auch Ferdinand Tiefnig (V/O). Die Grünen sehen das Gesetz laut David Stögmüller (G/O) als Beitrag zu mehr
Transparenz im Gesundheitsbereich.
Das Gesetz habe eine lange Vorgeschichte, führte Bundesministerin Oberhauser aus. Nach vielen Blockaden habe man eine praktikable Lösung gefunden, indem das Gesundheitsministerium bei
unterschiedlicher Registrierung eine gemeinsame Liste führe. Damit sei die Übersicht über den Bedarf in den Gesundheitsberufen gewährleistet.
07.07.2016, 12:23 | OTS0123 | ÖGB
Österreichischer Gewerkschaftsbund
ÖGB-ARGE-FGV: Spardiktat der Länder hat sich bei der GuKG-Novelle durchgesetzt
Zellhofer setzt jetzt Hoffnung in die Ausbildungsverordnung
Wien (OTS) - „Die Länder haben sich bei der GuKG-Novelle durchgesetzt,
und so haben wir jetzt das erste Berufsgesetz, bei dem der Spargedanke im Vordergrund steht“, kritisiert der Vorsitzende der ÖGB-ARGE-FGV (ÖGB-ARGE Fachgruppenvereinigung für
Gesundheits- und Sozialberufe), Josef Zellhofer, die heute vom Nationalrat beschlossene Pflegereform (GuKG-Novelle). Zellhofer hofft nun darauf, dass die Ausbildungsverordnung die
berufliche Zukunft junger Menschen nicht verbaut.++++
Die dreijährige Ausbildung an den Fachhochschulen für den gehobenen
Dienst in der Krankenpflege sei zwar prinzipiell zu begrüßen, weil das dem internationalen Standard entspreche. Die Einführung der Pflegeassistenz stehe allerdings im Widerspruch
zur Aufwertung des Pflegeberufs im Gesamten. Zellhofer: „In der Praxis wird sich die neue dreigliedrige Ausbildung aber nur qualitätssteigernd auswirken, wenn die Länder ihre
Sparstift-Politik überdenken und auch Geld in die Hand nehmen. Bessere Pflege für die Patientinnen und Patienten gibt es nicht umsonst.“
Zellhofer weiter: „Um dem Mangel an qualifizierten Fachkräften
entgegenzusteuern, muss der Pflegeberuf attraktiver werden. Wenn wir weiterhin in Österreich im Gesundheitswesen auf Qualität setzen wollen, muss auch die einjährige Ausbildung
auslaufen.“(ff)
Rückfragehinweis:
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
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Ich möchte Euch über den Stand und Verlauf des vergangenen Gesundheitsausschusses
informieren.
Wie Ihr aus den Medien entnehmen konntet, wurde die Registrierung und
GuKG-Novelle von der Tagesordnung des parlamentarischen Gesundheitsausschusses genommen.
Als wir in die Vorbesprechung des Gesundheitsausschusses kamen, wurde wir mit der
Aussage man hätte die ganze Nacht verhandelt konfrontiert. Zur Hälfte der Besprechung wurde uns ein Papier welches einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Spindelberger & Rasinger von 06:30
Uhr vorgelegt.
Nun um einen Antrag auf die Tagesordnung nachträglich zu bekommen, bedarf es eine
2/3 Mehrheit im Gesundheitsausschuss. Diese wurde mit den Grünen mit vielen Telefonaten herbeigeführt.
Die Gewerkschaften habe nachdrücklich ihre Bedenken geäußert.
Ob es noch Gespräche mit den Gewerkschaften gibt, entzieht sich meiner
Kenntnis.
Presseaussendungen werden beigefügt - weitere werden folgen!
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Josef Zellhofer, Bundesvorsitzender
ÖGB ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- & Sozialberufe
Diese Guk Novelle wurde von seiten der Gewerkschaft noch nicht zugestimmt. Die Länder habe es durchgesetzt es ist eine reine kosten Sache. Hier geht es nicht um den Patienten, hier geht es um
Geld. Die Qualität wir sinken!!
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle:
Wien (OTS) - In einigen Bereichen bringt die Novelle Positives, in manchen Bereichen ortet die AK allerdings Überarbeitungsbedarf. Begrüßt wird --->
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